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Administrative Schritte

Alle Ihre Behördengänge werden vereinfacht und übernommen, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Administrative Schritte

Die Nachricht von einem Todesfall erschüttert das Leben einer ganzen Familie und ihrer Angehörigen. Innerhalb kürzester Zeit muss man nicht nur die Nachricht verarbeiten und sich auf das Abschiednehmen vorbereiten, sondern auch alle Verwaltungsformalitäten erledigen, die für einen reibungslosen Ablauf der Beerdigung notwendig sind.

Wenn es eine Möglichkeit gibt, Ihnen unsere Unterstützung zu zeigen und Ihnen Trost zu spenden, dann ist es die, Ihnen die Last der Organisation der Beerdigung und aller zu erledigenden Schritte abzunehmen.

Zu Beginn empfangen wir die Angehörigen und nehmen uns die Zeit, ihnen zuzuhören, den geliebten Menschen, den sie verloren haben, kennenzulernen und ihre Erwartungen zu verstehen. Gemäß dem letzten Willen des Verstorbenen und den Wünschen der Familie leiten wir dann alle weiteren Schritte ein und kümmern uns um jedes Detail der Organisation.

Vor der Trauerfeier

Der Tod eines Angehörigen muss beim Standesamt der Gemeinde, in der er eingetreten ist, gemeldet werden. Diese Erklärung muss innerhalb von höchstens 24 Stunden eingereicht werden. Dazu benötigen wir die vom behandelnden Arzt ausgestellte ärztliche Bescheinigung, in der die Todesursache angegeben ist.

Das Standesamt übernimmt dann die Ausstellung der Genehmigungen, die für die Gewährung bestimmter Rechte und die Organisation der Beerdigung erforderlich sind: Sterbeurkunde, Überführungsgenehmigung, Einäscherungsgenehmigung und Beerdigungsschein.

Parallel dazu setzen wir uns mit allen Partnern in Verbindung, die an der Organisation der Beerdigung beteiligt sein werden:

  • Die Presse, um die Anzeige in der entsprechenden Rubrik zu veröffentlichen.

  • Den Floristen oder Gärtner Ihrer Wahl, um die Blumenarrangements zu bestellen.

  • Der Marmorhändler, um den Grabstein auszuwählen, zu restaurieren oder zu gravieren.

  • Das Krematorium in Luxemburg, um den Saal zu reservieren und je nach den Wünschen der Familie die Dekoration zu übernehmen.

  • Die Kirchengemeinde im Falle einer religiösen Zeremonie

  • usw.

Nach der Beerdigung

Wir bieten Ihnen eine persönliche Betreuung, damit Sie Ihre Rechte bestmöglich geltend machen können.

Wenn Sie keinen Bestattungsvorsorgevertrag haben, ist unser Team für Sie da, um Sie zu informieren und künftige Schritte zu erleichtern, z. B. die Beantragung von Entschädigungen bei bestimmten Einrichtungen (Sterbekassen, CNS).

Je nach Ihrer Situation sind wir in der Lage, Ihnen präzise Antworten zu geben und Sie an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag unter (+352) 52 07 07 oder 621 191 097.
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